Versicherungsschutz für PR-Agenturen (Comfort-Package)
Sie sind als PR-Agentur auch für Unternehmen aus der Touristik tätig. Daher gehören Planungen und Durchführungen von Tagungen, Publicity-Veranstaltungen, Promotion-Aktionen oder Pressekonferenzen ebenso zu Ihrem beruflichen Alltag wie die Organisation von Pressereisen. PR-Agenturen, die Pressereisen planen und durchführen, müssen sich durchaus die Frage nach ihrem rechtlichen Status als gelegentlicher Reiseveranstalter stellen und sich mit den hieraus resultierenden Haftungsrisiken aus § 651 BGB befassen. Denn bereits durch die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen (z. B. Übernachtung und Ausflugspaket) gelten PR-Agenturen rechtlich als Reiseveranstalter und haften auch wie dieser gegenüber den mitreisenden Journalisten.
Sicherlich haben Sie sich bereits einmal nach einer Vermögensschadenhaftpflicht für PR-Agenturen informiert und feststellen müssen, dass dieser Versicherungsschutz recht teuer ist.
Und genau aus diesem Grunde haben wir ein speziell für PR-Agenturen konzipierten Versicherungsschutz, das Comfort-Package. Das Versicherungspaket für PR-Agenturen beinhaltet fünf grundlegende Absicherungen zu einer sensationellen Jahresprämie von 1.259 € (zzgl. 19% V-Steuer). Was bekommen Sie für Ihre Jahresprämie?