Versicherungsschutz wird gewährt für akut eintretende Unfälle und Krankheiten während der Reise.
- Es werden die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland übernommen
- Hierzu gehören die ambulanten Heilbehandlungen und die stationären Behandlungen, einschließlich Operationen und Arzneien.
- Kostenübernahme eines Krankentransportes im Ausland in ein Krankenhaus.
- Es werden die Kosten eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnsitz des Reiseteilnehmers bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus erstattet.
- Verstirbt der Reiseteilnehmer im Ausland, so wird entweder die Bestattung vor Ort oder die Kosten der Überführung ersetzt.
- usw.
Im Fall eines nachträglichen Erstattungsanspruchs werden 50 € Bearbeitungspauschale fällig.