Reise-Rücktritts­kosten-Versicherung


Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung/ Stornoschutz)
Der Reiseteilnehmer kann aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert:
  • Tod
  • Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Kurzarbeit
  • usw.
Ein Schadenbeispiel aus der Praxis: Der Reiseteilnehmer erleidet einen Beinbruch und erhält einen Gipsverband. Er kann die Reise nicht antreten.

Selbstbehalt im Schadenfall:
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schaden, mindestens 25 € pro Person. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt enfällt dieser komplett.