Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung/ Stornoschutz)
Der Reiseteilnehmer kann aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert:
- Tod
- Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung
- Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Nichtversetzung eines Schülers
- Kurzarbeit
- usw.
Ein Schadenbeispiel aus der Praxis: Der Reiseteilnehmer erleidet einen Beinbruch und erhält einen Gipsverband. Er kann die Reise nicht antreten.
Selbstbehalt im Schadenfall:
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schaden, mindestens 25 € pro Person. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt enfällt dieser komplett.