Haftpflichtschutz für gelegentliche Reiseveranstalter
Werden von einem Reiseveranstalter nicht mehr als 350 oder 500 Reiseteilnehmer in einem Jahr betreut, so empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung für gelegentliche Reiseveranstalter.
Dieser Versicherungsschutz umfasst:
Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung für ReiseveranstalterVermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Reiseveranstalterprämienfreie Mitversicherung leichter sportlicher Aktivitäten z.B.: Surfen, Segeln, Reiten, Bergwanden usw.
Voraussetzungen für den Abschluss des Versicherungsschutzes:
- max. 350 oder max. 500 Reiseteilnehmer im Jahr
- keine Abenteuer- oder Incentivereisen
Deckungssumme / Selbstbehalt im Schadenfall
10% mind. 50 € , max. 500 €
Jahresbeitrag für Reisen mit leichten sportlichen Aktivitäten:
Jahresbeitrag für Reisen mit mittleren sportlichen Aktivitäten:
Jahresbeitrag für Reisen mit hohen sportlichen Aktivitäten:
alle Jahresprämien zzgl. 19% V.-Steuer