Haftpflicht­schutz für gelegentliche Reise­veranstalter


Werden von einem Reiseveranstalter nicht mehr als 350 oder 500 Reiseteilnehmer in einem Jahr betreut, so empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung für gelegentliche Reiseveranstalter.
Dieser Versicherungsschutz umfasst:

Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung für Reiseveranstalter
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Reiseveranstalter

prämienfreie Mitversicherung leichter sportlicher Aktivitäten z.B.: Surfen, Segeln, Reiten, Bergwanden usw.
Voraussetzungen für den Abschluss des Versicherungsschutzes:
  • max. 350 oder max. 500 Reiseteilnehmer im Jahr
  • keine Abenteuer- oder Incentivereisen
Deckungssumme / Selbstbehalt im Schadenfall
Personenschäden:
5.000.000 €
keine Selbstbeteiligung
Sachschäden:
500.000 €
500 € Selbstbeteiligung
Vermögensschäden:
50.000 €
10% mind. 50 € , max. 500 €
Jahresbeitrag für Reisen mit leichten sportlichen Aktivitäten:
bis 350 Paxe
300 €
bis 500 Paxe
450 €
Jahresbeitrag für Reisen mit mittleren sportlichen Aktivitäten:
bis 350 Paxe
400 €
bis 500 Paxe
550 €
Jahresbeitrag für Reisen mit hohen sportlichen Aktivitäten:
bis 350 Paxe
500 €
bis 500 Paxe
700 €
alle Jahresprämien zzgl. 19% V.-Steuer