Insolvenzabsicherungen für Europa gem. der europäischen Pauschalreiserichtlinie

Gemäß der neuen Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen muss sichergestellt sein, dass Reisenden im Falle einer Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters bzw. des Vermittlers verbundener Reiseleistungen die bereits bezahlten Beträge rückerstattet werden und die Rückreise gewährleistet ist.

Eine solche Gewährleistung kann gemäß Anhang I Teil A der europäischen Pauschalreiserichtlinie durch z.B. einen Garantiefonds oder durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung erbracht werden.

Unsere Angebote zum Thema Insolvenzversicherungen für den europäischen Raum finden Sie unter folgenden Links: